Holzkohle und die neuen EU-Regeln: Was ab Dezember für Grillkohle gilt
Bei der EU-Entwaldungsverordnung denken die meisten an Kaffee, Kakao oder Palmöl. In der Produktliste steht unter dem Rohstoff Holz aber ein Eintrag, den kaum jemand auf dem Zettel hat: Grillkohle. Damit fällt der Sack neben Deinem Grill unter dieselben Regeln wie Kakao und Soja.
Die klare Antwort vorweg, weil dazu gerade viel Unsinn kursiert: Grillen mit Kohle wird nicht verboten. Ein Preisaufschlag steht nirgends im Gesetzestext. Was sich ändert, ist die Beweislast. Wer Kohle auf den europäischen Markt bringt, muss künftig belegen können, wo der Rohstoff gewachsen ist. Für Dich als Käufer ändert sich zunächst nichts, für den Handel dahinter eine ganze Menge.
Stand: 31. August 2026.
Warum Holzkohle in der EU-Produktliste steht
Die EU-Entwaldungsverordnung, im Fachjargon EUDR, wurde 2023 beschlossen und listet in ihrem Anhang I alle erfassten Waren. Unter der Zollposition 4402 steht dort wörtlich: „Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst". Das ist die volle Breite. Die klassische Sackware ist erfasst, gepresste Ware ebenso, und Kohle aus Schalen und Nüssen wird ausdrücklich mitgenannt.
Neu ist der Gedanke nicht. Die Regeln ersetzen die EU-Holzhandelsverordnung von 2010, kurz EUTR, die schon Legalitätsbelege verlangte. Der Unterschied liegt in der Frage: Die alte Holzhandelsverordnung wollte wissen, ob legal geschlagen wurde. Die neue will zusätzlich wissen, ob dafür Wald verschwunden ist. Damit rückt der Kahlschlag in den Blick, nicht nur die Papierlage.
Ab wann die Regeln für Deinen Grill greifen
Die Termine wurden mehrfach verschoben, zuletzt durch Änderungen im Dezember 2024 und im Folgejahr. Das ist der Stand, den die EU-Kommission derzeit nennt:
| Wer | Ab wann |
|---|---|
| Große und mittlere Marktteilnehmer | 30. Dezember 2026 |
| Kleine Betriebe, die schon unter die alte Regel fielen | derselbe Termin |
| Übrige Kleinst- und Kleinbetriebe | 30. Juni 2027 |
Am 13. Juli hat die Kommission zusätzlich einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der die Produktliste aufräumt. Wir haben nachgesehen, was darin mit der Kohle passiert: Der Eintrag 4402 bleibt inhaltlich unverändert und bekommt nur ein technisches Kürzel vorangestellt. Bei benachbarten Positionen hat die Kommission Ausnahmen ergänzt, bei der Kohle nicht. Wichtig dabei: Dieser Rechtsakt steckt noch in der Prüfung durch Parlament und Rat, endgültig ist er nicht.
Was künftig an den Lieferketten hängt
Artikel 3 ist kurz und unmissverständlich. Ware darf nur dann auf den Markt, wenn sie entwaldungsfrei ist, nach den Gesetzen des Erzeugerlandes produziert wurde und eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Fehlen die Nachweise, darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden. Punkt.
Entwaldungsfrei heißt dabei etwas sehr Konkretes: Die Fläche darf nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet worden sein, und beim Rohstoff Holz darf es dort auch zu keiner Waldschädigung gekommen sein. Dazu kommt die Geolokalisierung. Der Marktteilnehmer muss die Koordinaten der Erzeugungsflächen erfassen, mit mindestens sechs Dezimalstellen, bei Flächen über vier Hektar als Polygon. Übersetzt: Für einen Sack Kohle soll nachvollziehbar sein, auf welchem Stück Land der Baum stand.
Billigkohle und Raubbau: Warum günstige Ware unter Druck steht
Teuer heißt nicht automatisch sauber, und günstig heißt nicht automatisch schmutzig. Am Preisschild lässt sich die Herkunft nicht ablesen. Der Aufwand trifft aber nicht alle gleich.
Kohle kann aus vielen Quellen zusammengeführt, über Zwischenhändler gehandelt und erst in einem weiteren Land abgepackt werden. Je mehr Stationen an einer Lieferkette hängen, desto mehr Betriebe müssen Daten liefern und die Herkunft bescheinigen, und desto teurer wird der Beleg. Wer seine Flächen und Lieferanten schon sauber dokumentiert, muss wenig nachholen. Hersteller müssen die Angaben dann nur noch weiterreichen. Wer bisher vom Gegenteil gelebt hat, hat ein Problem.
Dass daraus höhere Preise am unteren Ende werden, ist für uns die naheliegende Folge. Billigware, deren Preisvorteil auf einer undurchsichtigen Herkunft beruht, wird es schwerer haben. Belegt ist das nicht, und wir verkaufen es Dir auch nicht als Prognose. Im Gesetz steht dazu kein Wort.
Woher die Grillkohle kommt und wo Tropenholz drinsteckt
Hier liegt der eigentliche Punkt, und der gilt schon lange vor Dezember. Das Umweltbundesamt verweist auf eine Untersuchung des Umweltverbands WWF zusammen mit dem Thünen-Institut aus dem Jahr 2020: In jedem zweiten untersuchten Grillkohleprodukt steckte Holz aus subtropischen oder tropischen Ländern. Für Verbraucher war das an der Verpackung nicht zu erkennen. Auf dem deutschen Markt landet also einiges, dessen Import sich nicht ohne Weiteres zurückverfolgen lässt.
Wie weit die Wege sind, zeigt die Einfuhr. Im Jahr 2025 importierte Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 101.791 Tonnen Grillkohle. Die vier größten Lieferanten:
| Herkunftsland | Menge |
|---|---|
| Polen | 29.260 Tonnen |
| Ukraine | 15.269 Tonnen |
| Paraguay | 12.668 Tonnen |
| Namibia | 11.640 Tonnen |
Zwei der vier größten Lieferanten liegen weit außerhalb Europas. Das macht deren Ware nicht automatisch schlecht. Es macht aber deutlich, warum die Frage nach der Herkunft überhaupt gestellt wird und warum ein Nachweis über mehrere Zwischenstationen Aufwand bedeutet.
Das gängige DIN-Prüfzeichen hilft dabei nicht weiter. DIN EN 1860-2 stellt sicher, dass die Kohle kein Pech, Erdöl, Koks oder Kunststoffe enthält. Über die Herkunft des Holzes sagt es nichts. Wer darauf achten will, braucht zertifizierte Ware: Genannt werden das FSC-Siegel des Forest Stewardship Council sowie Naturland und die Bio-Siegel. Sie sollen gewährleisten, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Ohne so ein Siegel fehlt Dir der Beleg, dass die Ware aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt. Tropisches Material ist übrigens nicht per se problematisch, entscheidend ist, ob die Herkunft belegt ist.
Wenn Du tiefer einsteigen willst, was gute Kohle sonst noch ausmacht: Wir haben das in Holzkohle oder Briketts auseinandergenommen, und im FAQ zum Holzkohlegrill beantworten wir die Fragen, die uns im Laden am häufigsten gestellt werden.
Welcher Brennstoff bei uns im Regal steht
Uns trifft das Thema anders als einen Baumarkt, denn die klassische Sackware führen wir gar nicht. In unserem Regal für Kohle und Pellets stehen Presslinge aus anderen Rohstoffen.
Die McBrikett KOKOKO LONG werden aus Kokosnussschalen hergestellt. Einmal durchgeglüht halten die Stangen beim indirekten Grillen sechs bis acht Stunden, was sie für lange Sessions am Smoker interessant macht. Der Haken: Bis sie so weit sind, vergehen 30 bis 40 Minuten. Wer spontan eine halbe Stunde grillen will, ist damit falsch bedient.
Die McBrikett BAMBUKO kommen aus Bambus und glühen im Bestfall bis 1000 °C. Das ist mehr Hitze, als die meisten brauchen, dafür reichen für niedrige Temperaturen schon 500 Gramm bis ein Kilo. Und die Moesta PowerBricks bestehen aus naturbelassenen Buchen- und Eichenspänen. Sie haben einen hohen Energiewert und wollen sparsam dosiert werden, ein einzelner Pressling trägt rund 20 Minuten Pizza.
Kurz sortiert: Kokos für die langen Geschichten, Bambus wenn es kurz sehr heiß werden soll, Hartholz für den Ofen. Was sie eint, ist der Rohstoff jenseits vom klassischen Waldholz.
Beim Bambus lohnt der Blick in den neuen Rechtsakt: Die Kommission ergänzt dort ausdrücklich, dass Bambus und Rattan nicht unter die Regeln fallen. Bei Kokosnussschale ist die Lage weniger eindeutig, weil Position 4402 Kohle aus Schalen und Nüssen mitnennt. Wir sagen Dir an dieser Stelle lieber, dass wir es nicht sicher wissen, als Dir eine saubere Antwort zu erfinden.
Kein Verbot, aber eine neue Beweislast
Es gibt keine Kohlesteuer und keinen Grund für Hamsterkäufe. Was zum Jahresende kommt, ist eine Dokumentationspflicht für Unternehmen, und die wirkt hinter den Kulissen. Sichtbar wird sie für Dich höchstens daran, dass einzelne sehr günstige Produkte aus den Regalen verschwinden oder teurer werden.
Für uns ist das die richtige Richtung. Wer wissen will, was er da eigentlich anzündet, bekommt endlich eine Grundlage dafür. Und die Frage beim Kauf verschiebt sich von „Was kostet der Sack?" hin zu „Wo ist das gewachsen, und kann der Anbieter das belegen?".
Wenn Du an dem Thema dranbleiben willst: Welche Geräte wir führen, siehst Du bei den Holzkohlegrills. Wie sich die Glut je nach Methode verhält, steht in unserem Beitrag zum direkten Grillen, und wenn Du einfach Lust bekommen hast, dann stoße Dich an unseren Grillrezepten an.
Und wenn Du lieber mit jemandem sprichst: Schau bei uns im Grillcenter Nord vorbei, ruf an, schreib eine Mail oder schick uns eine Nachricht.
FAQ zu Kohle und den neuen EU-Regeln
Wird Kohle ab Dezember verboten?
Nein. Weder das Grillen mit Kohle noch die Ware selbst werden verboten. Es geht ausschließlich um Nachweispflichten für Unternehmen, die Ware in die EU bringen.
Ist besonders günstige Kohle automatisch illegal?
Nein. Der Preis sagt nichts über Legalität oder Herkunft. Er sagt nur, dass eine sehr günstige Kalkulation irgendwo herkommen muss, und lange Lieferwege ohne Dokumentation sind einer der möglichen Gründe.
Muss ich als Privatkunde Herkunftsnachweise sammeln?
Nein. Die Pflichten treffen die Marktteilnehmer, die Ware in die EU bringen oder aus ihr ausführen. Als Käufer musst Du nichts dokumentieren und nichts erklären.
Reicht die DIN-Norm als Herkunftsbeleg?
Nein. Die Norm betrifft die Zusammensetzung der Kohle, nicht ihren Ursprung. Für Ware aus geprüfter Quelle brauchst Du eine Zertifizierung wie FSC.
Ist ein Elektrogrill die umweltfreundlichere Wahl?
Aus Sicht von Umwelt und Gesundheit rät die Behörde tatsächlich zu Elektrogrills, weil beim Verbrennen von Kohle Feinstaub und Ruß entstehen. Geschmacklich ist das eine andere Diskussion, und die führen wir gern mit Dir im Laden.
Quellen
Die zentralen Zahlen, Termine und Zitate in diesem Beitrag stammen aus diesen Quellen:
- Verordnung (EU) 2023/1115 im Volltext (EUR-Lex), für Anhang I, Artikel 2 und Artikel 3
- EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, für die Anwendungstermine
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 13. Juli, zum delegierten Rechtsakt
- Umwelttipp „Umweltfreundlich und gesund grillen", zur zitierten Untersuchung und zum Prüfzeichen
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